Jeder wird in seiner Individualität wahrgenommen.

Leitziele:

  1. Wir geben Zeit und Raum zur Persönlichkeits- und Leistungsentwicklung.
  2. Das Klima unserer Schule ist von wertschätzendem, respektvollem und vertrauensvollem Umgang miteinander geprägt.
  3. Wir schaffen eine gute Arbeitsatmosphäre als Voraussetzung für ein engagiertes Kollegium.
  4. Gute Arbeitsbedingungen bilden an unserer Schule die Grundlage für motiviertes Arbeiten und Lernen.
  5. Wir geben Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten zu sinnvoller Freizeitgestaltung und gesunder Lebensführung.
  6. Gemeinschaftserlebnisse im kulturellen, sozialen und sportlichen Bereich sind Bestandteil unseres Schullebens.
  7. Wir leisten aktive Präventionsarbeit und unterstützen bei der Entwicklung der Konfliktfähigkeit.
  8. Unsere Schülerinnen und Schüler werden durch eine intensive Berufsorientierung befähigt, sich in die Berufswelt zu integrieren.
  9. Wir halten uns alle gleichermaßen an Regeln und Absprachen.

 

Schulordnung 

Allgemeine Regeln

  1. Wir sind freundlich zueinander und akzeptieren uns gegenseitig.
  2. Den Anweisungen der Lehrkräfte aller Schulen, der Hausmeister, der Sekretärin und aller weiteren Mitarbeiter ist grundsätzlich Folge zu leisten.
  3. Das Mitbringen von Waffen, Feuerwerkskörpern, gefährlichen Gegenständen aller Art sowie Schriften, die gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen, ist verboten.
  4. Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
  5. Das Verunreinigen der Schulgebäude und des Mobiliars, der Toiletten und des Schulhofes ist zu unterlassen. Dazu gehören auch alle Arten von Schmierereien, Spucken und das Wegwerfen von Müll.
  6. Ausschließlich in folgenden Bereichen halten sich alle Schülerinnen und Schüler während der Pausen auf: Pausenbereich, Schulhof und Sportplatz (s. Lageplan). Der Aufenthalt in den Klassenräumen, an der Bushaltestelle, im OZ-Gebäude, auf dem Parkplatz und am Fahrradstand ist damit nicht gestattet.
  7. Lehrkräfte sind in den Pausen nur in Notfällen zu sprechen. Die Schüler und Schülerinnen melden sich an der Tür vor dem Lehrerzimmer.
  8. Das Laufen, Ballspielen, Werfen von Gegenständen und das Benutzen von Sportgeräten im Schulgebäude sowie das Werfen von Schneebällen und anderen Gegenständen auf dem Schulgelände sind untersagt.
  9. Aus Gründen der Sicherheit darf während der Schulzeit niemand auf dem Schulgelände mit Mofa, Fahrrad, Roller, Inline Skates u.ä. fahren.
  10. Zum Stundenbeginn halten sich die Schülerinnen und Schüler, falls der Raum verschlossen ist, vor ihren Unterrichtsräumen auf. Bei Lehrerwechsel bleiben die Schülerinnen und Schüler im Klassenraum und verhalten sich so, dass der Unterricht anderer Klassen nicht beeinträchtigt wird.
  11. Vor dem Sportunterricht und dem Unterricht in Fachräumen warten die Schülerinnen und Schüler in der Pausenhalle auf die Lehrkräfte, nicht jedoch in den Fluren vor der Sporthallentür oder den Fachräumen.
  12. Die Benutzung von Geräten mit Eingabe-/Speicher-/Ausgabemöglichkeit (z. B. Handys, MP3-Player, Digitalkameras, ...) ist den Schülerinnen und Schülern während des gesamten Schultages untersagt. Darunter fällt auch das Tragen von Kopfhörern. Ausnahmen können von einer Lehrkraft im Einzelfall genehmigt werden.
  13. Zum Verhalten in der Klasse siehe Basisregeln für den Klassenraum.

Fahrschülerordnung

  1. Der Fahrradstand wird nur zu Unterrichtsbeginn und -ende geöffnet und geschlossen.
  2. Die Versicherung gegen Diebstahl und Beschädigung kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn Mofas und Fahrräder an den gekennzeichneten Stellen abgestellt und abgeschlossen waren. Im Schadensfall ist die Angabe der Rahmennummer unbedingt erforderlich!
  3. Mit Antritt des Schulweges beginnt die Versicherungspflicht des Gesetzgebers. Aus diesem Grund muss erwartet werden, dass sich alle Fahrschülerinnen und -schüler an diese Fahrschulordnung halten. Fahrschülerinnen und Fahrschüler dürfen das Schulgelände nicht vor Abfahrt der Busse verlassen. Ansonsten sind sie nicht versichert.
  4. Jede Schülerin und jeder Schüler hat an der Bushaltestelle dafür Sorge zu tragen, dass weder Personen noch Gegenstände beschädigt werden. Den Anweisungen der Lehrer aller Schulen sowie der Busfahrer ist Folge zu leisten.

Katastrophenfall

  1. Ein Fluchtplan hängt in allen Fluren und Unterrichtsräumen aus. Bei Alarmübungen wird die Anwendung des Fluchtplanes geprobt. Das Gebäude kann nur dann von allen gefahrlos verlassen werden, wenn sich jeder diszipliniert verhält.

Maßnahmen

  1. Bei wiederholtem Verstoß gegen die Schulordnung wird auf einer Klassenkonferenz über die Anwendung von Ordnungsmaßnahmen (gemäß §61 Niedersächsisches Schulgesetz) und Erziehungsmitteln entschieden.

2. “Waffen-Erlass”

Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in Schulen
RdErl. d. MK v. 6.8.2014 - 36.3-81704/03 (Nds. MBl. Nr. 29/2014 S. 543; SVBl. 9/204 S. 458) - VORIS 22410 -

  1. Es wird untersagt, Waffen i.S. des WaffG in der jeweils geltenden Fassung mit in die Schule, auf das Schulgelände oder zu Schulveranstaltungen zu bringen oder bei sich zu führen. Dazu gehören die im WaffG als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die sog. Butterflymesser, Faustmesser, Springmesser, Fallmesser, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe usw.) sowie die Gegenstände, für die nach dem WaffG ein Verbot des Führen besteht (Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm usw.) sowie Schusswaffen.
  2. Das Verbot erstreckt sich auch auf gleichgestellte Gegenstände (z.B. Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen), Gassprühgeräte, Hieb- und Stoßwaffen sowie waffenähnliche Gegenstände wie Schlachter-, Küchen- oder Taschenmesser, Pfeffersprays und Laser-Pointer.
  3. Verboten sind auch Waffen, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist oder die vom Anwendungsbereich des WaffG ganz oder teilweise ausgenommen sind (z.B. Spielzeugwaffen oder Soft-Air-Waffen mit einer Geschossenergiegrenze bis zu 0,5 Joule). Untersagt wird auch das Mitbringen oder Beisichführen von Nachbildungen von Waffen, die aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes mit Waffen i.S. des WaffG verwechselt werden können.
  4. Das Verbot gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler, die entweder im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von Waffen sind (Waffenschein und kleiner Waffenschein) oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen.
  5. Untersagt wird außerdem das Mitbringen und Beisichführen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver sowie von Chemikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindungen verwendet zu werden.
  6. Die Schulleitung kann in Einzelfällen Ausnahmen zulassen, z.B. für Sport- oder Theaterveranstaltungen, im Hauswirtschaftsunterricht oder während Schulveranstaltungen mit Essenverkauf.
  7. Alle Schülerinnen und Schüler sind jeweils zu Beginn eines Schuljahres über den Inhalt dieses RdErl. zu belehren. Dabei ist auf die altersbedingten speziellen Gefährdungen besonders einzugehen. Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Verstoß gegen das Verbot des Mitbringens von Waffen usw. eine Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme zur Folge haben kann.
  8. Ein Abdruck dieses RdErl. ist jeweils bei der Aufnahme in eine Schule (in der Regel erstes und fünftes Schuljahr sowie beim Eintritt in berufsbildende Schulen) den Erziehungsberechtigten zur Kenntnis zu geben.
  9. Dieser RdErl. tritt am 1.9.2014 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2019 außer Kraft.

3. Trainingsraum-Konzept

Der Unterricht an unserer Schule soll möglichst störungsfrei ablaufen. Dennoch kommt es aus verschiedenen Gründen immer wieder zu Unterrichtsstörungen. Wir sind der Überzeugung, dass hinter den meisten Störungen nicht etwa beabsichtigte Böswilligkeiten stehen, sondern den Schülerinnen und Schülern ihr störendes Verhalten nicht wirklich bewusst ist.

Mit dem Trainingsraum möchten wir die Schülerinnen und Schüler veranlassen, über ihr Verhalten und dessen Auswirkungen nachzudenken,  Verantwortung für das eigene Verhalten zu übernehmen und Strategien zur Vermeidung von Störungen zu entwickeln.

Ablauf des Trainingsraum-Verfahrens

Bemerkt eine Lehrkraft ein störendes Verhalten, stellt sie die Trainingsraumfragen

z.B.  „Was tust du?“

  „Gegen welche Regel verstößt du?“

  „Welche Folgen hat dein Verhalten für dich und andere?“

  „Wofür entscheidest du dich: Hörst du mit der Störung auf

  oder gehst du in den Trainingsraum?“

Die Schülerin/der Schüler entscheidet sich im Regelfall, mit dem Stören aufzuhören. Der Unterricht kann weiter gehen. Bei einer erneuten Störung wird ihr/ihm mitgeteilt, dass sie/er sich damit für den Trainingsraum entschieden hat.

Im Trainingsraum empfängt eine Sozialpädagogin oder Lehrkraft die Schülerin/den Schüler, bespricht mit ihr/ihm den Vorfall und entwickelt gemeinsam Lösungsmöglichkeiten, wie sie/er sich in Zukunft anders verhalten kann. Dies wird in einem „Rückkehrplan“ festgehalten, den sie/er  mit der jeweiligen Lehrkraft bespricht.

Über den ausführlichen Ablauf des Trainingsraum-Konzeptes werden Sie auf dem ersten Elternabend informiert.

4. Handys und andere Aufnahme-/Abspielgeräte

Handys werden von den Schülerinnen und Schülern nicht mehr primär zum Telefonieren verwendet, sondern bevorzugt zum Austausch von Bildern, Videos und Musik und zum Filmen und Fotografieren. Leider können wir die Inhalte in der Regel nicht kontrollieren, dürfen nach vielfältigen Beobachtungen aber davon ausgehen, dass ein Teil der ausgetauschten Inhalte jugendgefährdend oder sogar illegal ist. Hinzu kommt eine erhebliche Gesundheitsgefährdung durch die an den Ohrhörern möglichen Lautstärken.

Deshalb ist die Benutzung von Mobiltelefonen und anderen Aufnahme-/Abspielgeräten während des gesamten Schultags in der Schule, d.h. auf dem gesamten Schulgelände und auch in den Pausen einschließlich der Mittagspause, nicht mehr zu gestatten.

Wenn eine Schülerin/ein Schüler mit einem Handy oder sonstigen Abspielgeräten auf dem Schulgelände – sei es im Unterricht, sei es in der Pause – angetroffen wird, wird das Handy/Abspielgerät sofort eingezogen und nur den Erziehungsberechtigten wieder ausgehändigt. Verweigert die Schülerin/der Schüler die Herausgabe, wird sie/er sofort nach Hause geschickt und darf erst mit einer schriftlichen Bestätigung der Erziehungsberechtigten wieder in der Schule erscheinen, dass sie/er das Handy/Abspielgerät zu Hause abgegeben hat.

Die Taschen der Schülerinnen und Schüler werden natürlich nicht kontrolliert, so dass ein Handy für den Gebrauch außerhalb der Schule – bei eigenem Risiko des Verlusts, Diebstahls und der Beschädigung – durchaus mitgeführt werden kann.

5. Krankmeldungen

- Nimmt eine Schülerin oder ein Schüler mehrere Stunden, einen Tag oder mehrere Tage nicht am Unterricht teil, so ist die Schule durch den Erziehungsberechtigten am 1. Fehltag telefonisch zu benachrichtigen (unter 04182/80675-0; gerne auf den Anrufbeantworter)

- Sobald der Schüler oder die Schülerin wieder zur Schule kommt, ist eine schriftliche Entschuldigung des/der Erziehungsberechtigten dem Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin vorzulegen. Dies muss spätestens am dritten Werktag erfolgen, sonst wird der Fehltag als „unentschuldigt“ im Zeugnis vermerkt.

- Bei längeren oder häufigeren Erkrankungen oder in sonstigen besonderen Fällen – z. B. die Schülerin oder der Schüler kann nicht am Sportunterricht teilnehmen – ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Die evtl. anfallenden Kosten der Bescheinigung tragen die Erziehungsberechtigten.

- Nach Vollendung des 18. Lebensjahres obliegen die vorstehend genannten Pflichten der Schülerin oder dem Schüler selbst.

6. Sporthallen- und Sportbekleidungsordnung

Sporthallenordnung

- Das Zuspätkommen wird nicht geduldet. Verspätete Schülerinnen und Schüler gehen in die „Patenklassen“.

- Die Umkleiden werden zu Beginn der Stunde abgeschlossen, bei Stundenende von der Lehrkraft wieder geöffnet. (KEIN ÖFFNEN während der Unterrichtsstunde)

- Die Getränke werden vor der Turnhallentür in den Flur abgestellt.

- Wertsachen bleiben in den Taschen in den Umkleidekabinen. Es werden keine Wertsachen von den Lehrkräften eingesammelt und verwahrt.

- Die Schülerinnen und Schüler müssen sich bei der Lehrkraft beim Verlassen der Turnhalle abmelden (z.B. um etwas zu trinken oder zur Toilette zu gehen).

Kleiderordnung

- Sportkleidung und Sportschuhe sind Pflicht.

- T-Shirts sind so zu wählen, dass die Intimsphäre gewahrt bleibt, d.h. es werden T-Shirts mit Rundausschnitt, die bis zum Hals gehen, getragen. Die T-Shirts sind nicht körperbetont/ eng. Mädchen sind Sport-BHs zu empfehlen.

- Haare werden im Zopf zusammengebunden.

- Schals und Tücher sind abzunehmen.

- Schmuck (Ohrringe, Ringe,Ketten, Uhren, usw.) ist abzunehmen.

- Sportschuhe müssen richtig fest gebunden werden (kein Hineinstecken von Schnürsenkeln in die Schuhe).

Bei Nichteinhaltung der o.g. Regeln erfolgt der Ausschluss vom aktuellen Unterricht (Sitzen auf der Bank oder Unterbringung in der „Patenklasse“) mit der Benotung „ungenügend“ für diesen Stundenblock.

7. Bücherei-Ordnung

Unsere Schülerbücherei hat jeden Montag in der 1. großen Pause geöffnet. Es gibt eine große Auswahl an Sachbüchern und Geschichten für alle Altersgruppen. Damit alle unsere Schulbücherei nutzen können, müssen einige Regeln eingehalten werden:

- Jede Schülerin/jeder Schüler darf maximal 3 Bücher entleihen.

- Die Bücher werden für längstens 3 Wochen entliehen. Sollten Ferien während der Ausleihfrist liegen, verlängert sich die Ausleihfrist automatisch um die Ferienzeit.

- Die Entleihfrist kann, wenn keine andere Schülerin/kein anderer Schüler das Buch entleihen möchte, bis zu zweimal verlängert werden.

- Vor den Sommerferien sollten nicht mehr benötigte Bücher zurückgegeben werden.

- Die Schülerin/der Schüler hat ordentlich mit den Büchern umzugehen. Sollten Bücher verschmutzt oder beschädigt zurückgegeben werden, müssen diese ersetzt werden.

- Bei Verlust hat die Schülerin/der Schüler das Buch zu ersetzen.

8. Nutzungsbedingungen für das Schulnetzwerk Iserv

Die Schule stellt jeder Schülerin und jedem Schüler für die Dauer der Schulzeit einen Zugang zu unserem Schulnetzwerk iserv-hsto.debereit. Damit jede Nutzerin und jeder Nutzer nach Möglichkeit jederzeit ein funktionierendes und betriebsbereites System vorfindet und ein kostengünstiger Betrieb unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und Regelungen möglich ist, müssen die folgenden Regeln zwingend eingehalten werden. Verantwortlich für die Einhaltung dieser Regeln ist jeder Einzelne, zusätzlich die jeweils aufsichtsführende Lehrkraft. Zuwiderhandlungen können neben dem zeitweiligen oder dauerhaften Entzug der Nutzungsberechtigung auch Ordnungsmaßnahmen nach § 61 des Niedersächsischen Schulgesetzes nach sich ziehen.

Allgemeine Regeln

- Jede Nutzerin und jeder Nutzer verpflichtet sich, äußerst sorgsam und pfleglich mit sämtlichen Geräten und Medien umzugehen sowie keinerlei über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinausgehende Veränderung an den Geräten und ihrer Verkabelung vorzunehmen.

- Die in den Räumen oder an den Geräten angebrachten Hinweise sind genau zu befolgen.

- Insbesondere das Mitführen von Speisen oder Getränken sowie das Essen oder Trinken ist in den Computerräumen sowie bei der Bedienung von Geräten strikt untersagt.

- Alle Geräte werden nach ihrer Verwendung ordnungsgemäß heruntergefahren und ggf. sorgsam an ihren vorgesehen Platz zurückgebracht.

- Bei Störungen oder Problemen ist umgehend die Lehrkraft oder der Administrator zu informieren. Eigenmächtige Reparaturversuche jeglicher Art sind zu unterlassen.

- Für mutwillig oder fahrlässig herbeigeführte Schäden oder Störungen haftet die Verursacherin bzw. der Verursacher. Dies beinhaltet auch die Erstattung der Kosten zu deren Behebung. Darüber hinausgehende Rechts- oder Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

Rechtliche Regelungen

- Das gesamte Schulnetzwerk ist der unterrichtsrelevanten Nutzung und dem bestimmungsgemäßen Gebrauch unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und Regelungen vorbehalten. Insbesondere die Bestimmungen des Datenschutzes, des Persönlichkeits- und Urheberrechts sind genau zu beachten.

- Das Anmelden im Schulnetz ist nur unter dem von den Systembetreuern zugewiesenen personengebundenen Benutzernamen gestattet. Das persönliche Passwort ist streng geheim zu halten. Jede Nutzerin und jeder Nutzer ist für alle Aktivitäten, die unter dem eigenen Benutzerkonto ausgeführt werden, verantwortlich und muss ggf. die rechtlichen Konsequenzen tragen.

- Es ist strikt untersagt, das Schulnetzwerk und den Datenkommunikationszugang der Schule am Düvelshöpen zur Verbreitung von Informationen zu verwenden, die dazu geeignet sind, dem Ansehen der Schule in irgendeiner Weise Schaden zuzufügen, ihn zu kommerziellen oder parteipolitischen Zwecken zu nutzen, Vertragsverhältnisse im Namen der Schule einzugehen (z. B. Bestellung von Artikeln über das Internet) oder kostenpflichtige Dienste in Anspruch zu nehmen.

- Die Schule am Düvelshöpen hat keinen Einfluss auf die Inhalte und die Qualität der im Internet abrufbaren Informationen, bemüht sich jedoch nach Kräften durch eine umfassende und restriktive Internetfilterung den Aufruf rechtswidriger oder für Schülerinnen und Schüler ungeeigneter Informationen zu unterbinden. Jeder Versuch, diese Filterung zu umgehen oder Seiten mit rechtswidrigen oder jugendgefährdenden Inhalten aufzurufen, ist strikt untersagt.

- Das Einspielen von ausführbaren Programmen oder Systemdateien jeglicher Art in das Schulnetzwerk sowie das Kopieren aus dem Schulnetzwerk auf private Datenträger ist ohne ausdrückliche Genehmigung eines Systembetreuers strikt untersagt. Hierbei sind die Rechte Dritter unbedingt zu beachten.

- Das mutwillige Übertragen von Schadsoftware in das Schulnetzwerk ist strikt untersagt. Private Datenträger sind vor dem Anschluss an das Schulnetzwerk mittels einer geeigneten, sich auf tagesaktuellem Stand befindlichen Sicherheitssoftware zu prüfen und ggf. zu bereinigen.

Datensicherheit und Datenschutz

Jede Nutzerin und jeder Nutzer ist sich im Klaren, dass alle unter dem Benutzerkonto ausgeführten Vorgänge lückenlos nachvollziehbar sind und sämtliche sich im Schulnetzwerk befindlichen Daten dem Zugriff der Systembetreuer unterliegen. Jede Nutzerin und jeder Nutzer trägt dafür Sorge, dass keine persönlichen Daten, die nicht für den Zugriff anderer geeignet sind, im Schulnetzwerk – auch nicht im Ordner „Eigene Dateien“ bzw. im Home-Verzeichnis – gespeichert werden.

Für die Sicherung der eigenen Daten ist jede Nutzerin bzw. jeder Nutzer selbst verantwortlich.

9. Verwendung von Bildnissen und personenbezogenen Daten von Schülerinnen und Schülern

- Die Schule am Düvelshöpen beabsichtigt, Personenabbildungen von Schülerinnen und Schülern ohne Angabe der Jahrgangsstufe im Internet über die Schulhomepage www.hsto.de öffentlich zugänglich zu machen.

- Personenabbildungen in diesem Sinne sind Fotos, Grafiken, Zeichnungen oder Videoaufzeichnungen, die Schülerinnen und Schüler individuell erkennbar abbilden. Veröffentlicht werden sollen Personenabbildungen, die im Rahmen des Unterrichts oder von Schulveranstaltungen oder durch einen seitens der Schule beauftragten Fotografen angefertigt wurden oder die von den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellt wurden.

- Im Rahmen der oben genannten Zwecke beabsichtigt die Schule auch, personenbezogene Daten in Form des Vornamens der Schülerinnen und Schüler ohne Angabe der Jahrgangsstufe öffentlich zugänglich zu machen bzw. zu veröffentlichen; in Verbindung mit Personenabbildungen werden Vornamen jedoch nur so aufgeführt, dass die jeweilige Angabe nicht eindeutig einer bestimmten Person auf der Abbildung zugeordnet werden kann (z.B. in Form von Klassenfotos mit einer alphabetisch geordneten Klassenliste mit Vornamen).

10. Freistellung in den Mittagspausen

Die Versorgung Ihres Kindes mit einem gesunden Mittagessen liegt uns am Herzen, denn jeder weiß, dass die Konzentrationsfähigkeit eng mit einer regelmäßigen und ausgewogenen Ernährung einhergeht. Hierfür steht in unserer Schule mittags unsere Mensa zur Verfügung, in der von Montag bis Donnerstag ein frisches Essen zubereitet wird. An drei Tagen in der Woche kann Ihr Kind darüber hinaus auch mittags in der Cafeteria einen „Happen“ erwerben. Auf diese Weise kann die Schule für Ihr Kind sorgen.

Somit gilt grundsätzlich für alle Schülerinnen und Schüler, dass sie an den Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht sowie auch bei Teilnahme an den verpflichtenden AG’s in der Schule bleiben müssen. Jedes Verlassen des Schulgeländes während der Mittagspause ist ein Verstoß gegen die Schulordnung und versicherungsrechtlich äußerst problematisch, da die Schule ihrer Aufsichtspflicht dann nicht nachkommen kann.

Wenn Ihr Kind während der Mittagspause nach Hause gehen soll und von Ihnen oder einer anderen Person mit Mittagessen versorgt werden soll, können Sie eine Freistellung in den Mittagspausen beantragen. Beachten Sie aber bitte, dass Ihr Kind dann zu Hause nicht über die Schule versichert ist.

Natürlich können nur Kinder freigestellt werden, die innerhalb Tostedts zu Fuß oder mit dem Fahrrad nach Hause gelangen können.

Eine pünktliche Rückkehr zum Beginn des Nachmittagsunterrichts muss selbstverständlich gewährleistet werden.